Häufig gestellte Fragen zur Riester-Rente
Alles, was Sie über Zulagenförderung, Grundzulage, Kinderzulage und den Anbieterwechsel wissen müssen
Die Riester-Rente ist grundsätzlich für Arbeitnehmer gedacht, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Auch Beamte, Richter und Soldaten bekommen Zulagen. Selbstständige können nur dann rein, wenn ihr Ehepartner zulageberechtigt ist. Das ist wichtig zu wissen, denn nicht jeder Beruf qualifiziert automatisch für die Förderung.
Die Grundzulage beträgt derzeit 175 Euro pro Jahr – das ist eine fixe Summe, unabhängig davon, wie viel Sie einzahlen. Sie bekommen sie, wenn Sie mindestens 60 Euro pro Monat (720 Euro im Jahr) sparen. Wer weniger einzahlt, verliert die komplette Zulage.
Pro Kind bekommen Sie 300 Euro jährlich – aber nur für Kinder, die vor dem 1. Januar 2008 geboren wurden. Für jüngere Kinder sind es 420 Euro pro Jahr. Die Zulage wird direkt auf Ihr Rentenkonto eingezahlt und Sie müssen sie beantragen, sonst fällt sie weg. Das vergessen viele Eltern, was echtes Geld kostet.
Ja, über den Sonderausgabenabzug. Sie können bis zu 2.100 Euro pro Jahr als Sonderausgaben geltend machen – aber nur soweit die Zulagen nicht schon berücksichtigt wurden. Das Finanzamt rechnet automatisch, ob Zulagen oder Steuerersparnis für Sie besser sind. Selbstständige mit höherem Einkommen profitieren hier oft deutlich mehr.
Sie können jederzeit zu einem anderen Riester-Anbieter wechseln, ohne Ihre Zulagen zu verlieren – wichtig ist, dass der neue Vertrag ebenfalls Riester-zertifiziert ist. Bei Fondsriestern sollten Sie vorher prüfen, ob Gebühren anfallen. Der alte Anbieter muss das Geld an den neuen überweisen, und danach läuft alles über den neuen Vertrag.
Wenn Sie aufhören zu arbeiten, verlieren Sie die Zulagenberechtigung – aber nicht rückwirkend. Ihre bisherigen Zulagen bleiben, und das Geld wächst weiter. Sie können den Vertrag ruhen lassen oder mit reduzierter Sparquote weitermachen. Als Arbeitssuchender oder Student können Sie die Berechtigung unter Umständen zurückbekommen.
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